
Beratung bei Streitigkeiten zu Provisionsansprüchen
Unklarheiten bei Ihrer Provision? Wir sorgen für Klarheit und setzen Ihre Rechte durch.
Provisionen sind ein zentraler Bestandteil vieler Arbeitsverträge – besonders im Vertrieb, Außendienst oder bei erfolgsabhängigen Vergütungen. Doch was tun, wenn die Provisionsabrechnung nicht stimmt, Zahlungen ausbleiben oder unklare Vertragsklauseln zu Streit führen? Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Unser Service umfasst:
1. Prüfung von Provisionsvereinbarungen
Viele Streitigkeiten entstehen durch unklare oder missverständliche Vertragsformulierungen. Wir prüfen Ihren Arbeits- oder Provisionsvertrag auf rechtliche Schwachstellen und erklären Ihnen verständlich, was Ihnen zusteht.
2. Unterstützung bei offenen Provisionsforderungen
Bleibt die Zahlung Ihrer Provision aus oder erhalten Sie weniger als erwartet? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein, fordern Nachweise beim Arbeitgeber an und leiten bei Bedarf rechtliche Schritte ein, um Ihre Forderungen durchzusetzen.
3. Beratung bei Vertragsänderungen
Ihr Arbeitgeber möchte die Provisionsregelungen ändern? Wir prüfen die neuen Regelungen, klären Sie über mögliche Konsequenzen auf und helfen Ihnen, unfaire Bedingungen zu vermeiden.
4. Vertretung in Verhandlungen und vor Gericht
Ob im direkten Gespräch mit dem Arbeitgeber oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen – wir vertreten Ihre Interessen konsequent und verlässlich, um die bestmögliche Lösung für Sie zu erzielen.
Warum RfA Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?
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Kompetenz: Umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht, speziell bei Vergütungsfragen.
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Transparenz: Klare Beratung ohne versteckte Kosten.
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Engagement: Wir setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
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Kontaktieren Sie uns noch heute!
Ihr Anspruch auf Provision ist Ihr Recht – und wir helfen Ihnen, dieses Recht durchzusetzen. Vereinbaren Sie eine Erstprüfung Ihrer Unterlagen und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Interessen kämpfen.
Für die Erstberatung fällt eine Gebühr in Höhe von 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer an. In vielen Fällen können diese Kosten durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Bitte kontaktieren Sie uns im Voraus, um die Details zu klären.